Wissenswertes
Aufgaben des Vorstands laut Satzung (Auszug):
§9 Vorstand
I. Vorstand
Den Vorstand im Sinne von § 26 BGB bilden mindestens 2, max 4 Personen (Ressortleiter). Die Verteilung der Zuständigkeitsbereiche regeln die Mitglieder untereinander. Die Zuständigkeiten werden in einem Geschäftsverteilungsplan festgehalten und den Mitgliedern spätestens sechs Wochen nach der Wahl durch Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins kenntlich gemacht. Zuständigkeitsänderungen sind jederzeit möglich und unverzüglich zu veröffentlichen. Die Vorstandsmitglieder können für die Erledigung der Aufgaben dem Hauptausschuss die Bildung von Ausschüssen und Ausschussmitglieder vorschlagen.
Die Vorstandsmitglieder sind jeweils zu zweit vertretungsberechtigt.
Der Vorstand wird ergänzt durch zwei weitere Mitglieder, die den Sport vertreten. Sie sind nicht vertretungsberechtigt.